Tipps für Selbstabholer

Gerne können Sie das von Ihnen bestellte Material in unserem Lager selbst abholen. Bitte beachten Sie dazu unbedingt ein paar Punkte, um Ihnen Unannehmlichkeiten zum Beispiel mit der Versicherung und der Polizei zu vermeiden.

Zugfahrzeug und Anhänger

  • Notieren Sie bitte aus Ihrem Fahrzeugausweis des Zugfahrzeug: Zulässiges Anhängegewicht, Maximale Anhängestützlast und für den Anhänger: maximal zulässiges Ladegewicht.
  • Kontrollieren Sie vor Abfahrt bei allen Reifen den für die geplante Laste richtigen Reifendruck.
  • Die beiden obigen Punkte sind bei einer allfälligen Polizeikontrolle relevant.

Befestigungen

  • Beachten Sie die Befestigungsmöglichkeiten Ihres Anhängers (Ösen) und nehmen Sie mehr als genügend Gurten zur Befestigung mit (zwei reichen oft nicht aus). Wenn Sie keine, beschädigte, oder ungeeignete Gurten haben, können Sie diese vorgängig gerne bei uns bestellen.
  • Kantenschutz zum Schutz der Gurten bei Steinen. Wenn Gurten direkt auf Stein liegen, scheuern diese nach kürzester Distanz durch und reissen. Ihre Ladung ist dann in Gefahr. Auch Kantenschutz können Sie gerne im Vorfeld bei uns bestellen.

Weitere Informationen

Wir beladen mit Hubstapler. Anhänger mit seitlichen Rädern welche höher als die Ladefläche sind, könnten problematisch sein.

Ein Kastenwagen oder ein gedeckter Anhänger, ein Pickup mit Heckklappe könnte möglicherweise schwierig sein.

Kontaktieren Sie uns gegebenenfalls vorgängig, wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen Problem zu vermeiden.

Gegen eine kleine Aufwandsentschädigung unterstützen wir sie gerne beim korrekten und sicheren Angurten Ihrer Fracht.

Beachten Sie bitte, dass die gesamte Verantwortung für die Beladung, das Angurten und den Transport aus versicherungstechnischen Gründen in jedem Fall und immer beim Fahrer liegt.

Im Zweifelsfall liefern wir Ihnen Ihr Material gerne von professionellen Spediteuren direkt vor Ihren Garten. Fragen Sie uns nach den günstigen Transportkosten.

Kennzeichnung der Ladung

Schweiz

SVG Art. 30, Art. 58 und Art. 57

In der Schweiz braucht es keine Warntafel bei Veloträgern bzw. weniger als 1 m Überhang nach hinten.

Überragt eine Ladung mehr als 1 Meter ist sie mit Wimpel oder Tafel zu markieren.

Siehe auch https://www.tcs.ch/de/camping-reisen/camping-insider/ratgeber/sicheres-reisen/warntafeln-bei-ueberstehender-ladung.php.

Deutschland

Die Regeln sind in §22 StVo definiert.

Ein Überstand hinten von 1,5 Meter ist zulässig Auch 3 Meter ist erlaubt, wenn die Wegstrecke weniger als 100 km beträgt.
Ein Überstand von 1 Meter und mehr ist speziell zu kennzeichnen mit einer 30×30 cm grossen Fahne oder ein gleich grosses hellrotes Schild oder ein zylindrischer Körper mit einem Durchmesser von mindestens 35 cm.

Ein überstand hinten von weniger als einem Meter muss nicht speziell gekennzeichnet werden.

Ladungsüberstand vorne maximal 50 cm.

Siehe auch https://www.bussgeldkatalog.org/ueberstehende-ladung/ 

Österreich

1. Wenn die Ladung über das hintere oder vordere Ende des Fahrzeuges mehr als 1 METER vorsteht, muss dies grundsätzlich mit einer 25x40cm großen Tafel (roter Rand-weißes Feld – bei schlechter Sicht und Dämmerung mit Licht und Rückstrahler) gekennzeichnet werden.
2. Wenn die Ladung mehr als 25% (=1/4) der Fahrzeuglänge hinten hinausragt, oder wenn das Fahrzeug (bzw. letzter Anhänger/Sattelauflieger) samt Ladung über 14m misst, dann fällt man unter die Kategorie LANGGUTFUHRE.

Italien

Art. 164 Codice della Strada

In Italien muss jede nach hinten überstehende Ladung gekennzeichnet werden. Diese darf maximal bis 3/10 der Fahrzeuglänge hinausragen und die Vorschrift kommt auch zum Tragen, wenn sie weniger als ein Meter über das Fahrzeugheck steht. Auch wenn du lediglich einen Heckträger ohne Ladung am Fahrzeug montiert hast, musst du sie anbringen.

Laut Gesetzgebung muss es eine reflektierende, rot weiss schrafierte (5 rote und 4 weisse) Metalltafel 50×50 cm sein. Plastik ist nicht zulässig.

Nimmt die nach hinten überstehende Ladung in der Längsrichtung die gesamte

Fahrzeugbreite ein, müssen zwei der vorbezeichneten Warntafeln (jeweils am seitlichen

Ende der Ladung) quer angebracht werden (Art. 361 Abs.3 Regolamento del

Codice della Strada, s. Anlage 1).
Vorsicht: inder EU und in Spanien anerkannte Tafeln sind in italien nicht zugelassen.

Nach vorne überstehende Ladung ist nicht zulässig.